Mittwoch, 4. März 2015

Gretes Senf am Mittwoch (04.03.15)

Gretes Senf am Mittwoch (04.03.15) 

Edathy. Ich habe lange überlegt ob ich mich zu dieser unsäglichen Thematik äußern kann.  Ja, ihr lest richtig. Da steht KANN. Dürfen darf ich ja, schließlich haben wir in Deutschland so etwas wie Meinungsfreiheit. Wir halten sie sogar hoch. Doch nach all dem, was ich die letzten Tage in den üblichen Blättern und am längsten Thekenstammtisch der Welt (facebook) lesen musste, hatte ich doch ernste Zweifel, ob ich mit heiler Haut davon komme. Ob mir ein Edathy das wert ist? Ist er mir natürlich nicht, dennoch habe ich mich entschlossen, ein bisschen Senf aus meiner Tube zu drücken.
Ein wenig vorweg. Ich verabscheue Menschen, deren sexuelle Fantasien sich um Kinder drehen. Menschen, die diese Fantasien  nicht nur im Kopf rumtragen, sondern deren Neigung so weit geht, dass sie anfangen sich Aktbilder von Kindern zu beschaffen. Im Wissen, dass irgendjemand diese Kinder zu derartigen Fotos, Filme etc. gezwungen hat. Und einem Herrn wie Edathy unterstelle ich dieses Wissen. Allerdings verabscheue ich auch Hetzkampagnen, wie sie zur Zeit tausendfach durch Presse und die Netzwelt kursieren. Hetzkampagnen der übelsten Sorte, wo auch nicht vor Morddrohungen zurückgeschreckt wird. Ja, Herr Edathy hat sich strafbar gemacht. Nicht nur vor dem Gesetz. Vor allem hat er sich an den Kindern auf diesen Bildern vergangen. Jetzt aber anzunehmen, dass er es nicht beim Betrachten der Bilder belassen hätte, sondern noch einige Schrittte weitergegangen wäre (welche möchte ich mir hier nicht ausmalen), so wie viele öffentlich aufschreien ... nein, das ist nicht richtig in meinen Augen.
Herr Edathy ist "verurteilt" worden für sein Handeln. Nach unseren geltenden Gesetzen. Was hier bedeutet: Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße.  Ohne Promibonus. Sein Bekanntheitsgred hat ihn eben nichts gebracht. Denn im Gegensatz zu ihm, dessen Taten bereits im Vorfeld bekannt gemacht wurden,  laufen Tausende solcher gleichermaßen "Verurteilter" unerkannt durch unsere Straßen. Im Gegensatz zu ihm, haben die noch einen Arbeitsplatz. Und im Gegensatz zu ihm, wissen deren Nachbarn nichts, aber auch rein gar nichts von deren Neigungungen und vertrauen evt. ihre Kinder solchen Menschen an. Vor dem Gesetz ist jeder gleich. Hier wohl nicht. Und da klemmt die Jacke.
Das Verhalten von Herrn Edathy ist durch nichts zu entschuldigen. In diesem Zusammenhang mag ich persönlich auch nicht von grenzwertigem Material sprechen. Er ist auch kein Mittäter. Er ist ebenso Täter in meinen Augen, wie die Hintermänner, die diese Bilder produzieren und ins Netz stellen. Das stelle ich nicht in Frage. Aber, das sind all die anderen, deren Verfahren auf die gleiche Art eingestellt wurde und deren Namen wir nicht kennen, die weiterhin als unbescholtene Bürger nebenan wohnen, ebenso. Sie alle sind Täter.
Verfahren solcher Art (aber auch andere) werden gegen eine Geldbuße eingestellt, die sich am Gehalt bemisst.  Man gilt nicht als vorbestraft. Hintergrund ist, dass der Angeklagte nicht sein soziales und Arbeitsumfeld verliert. 
Und hier denke ich, müsste etwas getan werden. Es müsste eine Möglichkeit geben, trotz solcher Gesetze, die sicherlich in anderen Fällen sinnvoll sein können (Diebstahl, Unterschlagung aus Not heraus), differenzieren zu können.
Die Kinder dieser Welt sollten sicher aufwachsen. Das haben sie verdient. Deswegen muss alles getan werden, damit sie es können. Der Gesetzgeber ist gefragt, unsere Politiker sind gefragt. Dafür sollte man kämpfen. Stammtischgewäsch und Hetze des FB-Thekengeschwaders sind da wenig hilfreich.
Meine Meinung.

Gruß vonner Grete






4 Kommentare:

  1. Liebe Grete,
    deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Aber mich ekelt diese ganze "Farce" an.
    5.000 Euro - und man ist frei - kann evtl. weitermachen. Ich sage: Schlimm!
    Liebe Grüße
    Irmi

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  2. Liebe Grete, deinen Ausführungen möchte ich mich vorbehaltlos anschließen, auch - wenn ich schon Aussagen hörte, wie: na, man weiß ja nicht WOZU er sich diese BILDER heruntergeladen hat"!...hm...wozu wohl wenn er nicht eine dementsprechende Neigung hätte sich nackte Kinder anzusehen und das ist schon - abartig genug; in meinen Augen auch strafbar und verabscheuungswürdig, - egal wie die rechtsprechung die man wohl kaum als solche bezeichnen kann - ausfällt. Wahrscheinlich denken nun einige dass er nun wohl genug gestraft wäre damit sein AMT nicht mehr ausüben zu können und schließlich die Strafe abgezahlt hätte.
    Man kann wirklich nur den Kopf dazu schütteln mit welchem( unterschiedlichem ) Maß die RECHTsprechung greift.
    Menschen - denke ich - die solchen Neigungen nachgehen und sich keiner Therapie unterziehen werden wahrscheinlich kaum in diesem Verhalten inne halten. Mit oder ohne Verurteilung. Andre die Steuergelder hinterziehen sitzen längst hinter Gittern, das wird höher geandet, die Kinder schützt keiner, wer versteht da noch die Welt?!!!!!!!!!!!!

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  3. Ja, genau, dafür sollten wir kämpfen!!!
    GlG, Kebo

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  4. Hallo Grete,
    was Sexualstrafrecht, Kinderpronografie usw. betrifft, beteilige ich mich i.d.R. nicht an solchen Diskussionen. Da kochen dermaßen viele Emotionen hoch, dass viele Diskussionen einfach unsachlich sind. Ich will mir nicht anmaßen, die Perspektive des Gesetzgebers einzunehmen und beurteilen, welche Strafmaße für welche Strafrechtstatbestände ausreichen oder nicht. Wenn der Strafrechtsprozess durch ist, dann sollte das Thema erledigt sein.

    Gruß Dieter

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Da freut sich die Grete aber, dass du was zu sagen hast ...